Schienennetznutzungsbedingungen für die Strecke Staßfurt – Egeln (- Etgersleben)
Die Eisenbahnstrecke Staßfurt – Egeln (- Etgersleben z.Zt. nur bis Km 21,4 HP Westeregeln befahrbar) ist eine nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur die durch die A.V.G. mbH betrieben wird.
Wir sind verpflichtet jedem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen Zugang zu unserer Infrastruktur zu gewähren.
Hierzu haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur, Schienennutzungsbedingungen (SNB) und Entgletlisten erstellt.
Voraussetzungen für die Nutzung der Eisenbahnstrecke Staßfurt – Egeln (- Etgersleben)
Der Nutzer muss
- als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß AEG zugelassen sein;
- einen Infrastrukturnutzungsvertrag (INV) mit der A.V.G. mbH schließen.
Das Triebfahrzeugpersonal muss
- in die SbV der A.V.G. mbH unterwiesen sein;
- die Ausbildung gemäß FVNE, Ril 436 und Ril 437 erfolgreich abgeschlossene haben;
- Streckenkenntnis für den zu befahrenden Streckenabschnitt besitzen;
- die Tauglichkeitsvoraussetzungen gemäß TFV und VDV 714 besitzen.